Alle Steuerzahler: Schulverpflegung keine haushaltsnahe Dienstleistung

bei uns veröffentlicht am08.04.2016

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Die Kosten für das Schulessen sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt. Dies hat jüngst das Finanzgericht (FG) Sachsen entschieden.
Nach der Entscheidung des FG sind die Aufwendungen für die Verpflegung von Kindern bereits durch das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag abgegolten. Ferner handelt es sich bei der Schulverköstigung nicht um eine Leistung, die im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Privathaushalt erbracht wird.

Beachten Sie: Das Finanzgericht sah keinen Anlass, die Revision zuzulassen. Der im Streitfall unterlegene Vater gibt sich damit aber nicht zufrieden und hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Quelle: FG Sachsen, Urteil vom 7.1.2016, (Az.: 6 K 1546/13, NZB BFH III B 20/16).
 

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