Alle Steuerzahler: Zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern
Der Bundestag und der Bundesrat müssen diesen Plänen aber noch zustimmen.
Zum Hintergrund: Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzungsfähig sind (beispielsweise ein Laptop). Bei der Prüfung der Schwelle von derzeit 410 EUR wird immer auf den Nettowert abgestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. So ist z. B. auch bei Anschaffungen im Rahmen der Vermietungseinkünfte auf die Nettowerte abzustellen.
Quelle: BMWi, Mitteilung vom 7.3.2017
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