Arbeitgeber: Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten bei Betriebsveranstaltungen
published on 08/04/2016 23:53
Arbeitgeber: Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten bei Betriebsveranstaltungen


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Werden bei einer Betriebsveranstaltung auch Geschäftsfreunde bewirtet, greift für diese Kosten eine Abzugsbeschränkung, nach der nur 70 Prozent der Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Das hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein klargestellt.
Außerhalb einer Betriebsveranstaltung gilt Folgendes: Nehmen Arbeitnehmer an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung von Kunden oder Geschäftspartnern teil, gilt die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs auf 70 Prozent auch für ihren Anteil an der Bewirtung.
Quelle: FinMin Schleswig-Holstein, Kurzinfo vom 26.11.2015, Nr. 2015/16.
Außerhalb einer Betriebsveranstaltung gilt Folgendes: Nehmen Arbeitnehmer an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung von Kunden oder Geschäftspartnern teil, gilt die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs auf 70 Prozent auch für ihren Anteil an der Bewirtung.
Quelle: FinMin Schleswig-Holstein, Kurzinfo vom 26.11.2015, Nr. 2015/16.
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