Arbeitnehmer: Freibeträge ab 2016 für zwei Jahre gültig

bei uns veröffentlicht am09.07.2015

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Zusammenfassung des Autors
Werden Freibeträge im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigt, erhalten Arbeitnehmer regelmäßig ein höheres Nettogehalt.
Die Gültigkeit der Freibeträge wurde jüngst von einem auf zwei Jahre verlängert. Als Starttermin hat das Bundesfinanzministerium nun den 1.10.2015 festgelegt, d.h., ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer Freibeträge für zwei Kalenderjahre mit Wirkung ab 1.1.2016 bei ihrem Finanzamt beantragen.

Hinweis: Fallen die Anspruchsvoraussetzungen für die Freibeträge weg, müssen Arbeitnehmer dies dem Finanzamt mitteilen. Darüber hinaus ist eine Steuererklärung abzugeben, wenn Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.

Quelle: BMF, Schreiben vom 21.5.2015, (Az.: IV C 5 - S 2365/15/10001).

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