Arbeitslohn: Abfindung wegen Verstoß gegen Antidiskriminierung
- Steuerrecht
Anzeigen >Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Durch das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Diskriminierungen zu unterlassen, zu verhindern oder zu beseitigen. Das gilt sowohl für bestehende Arbeitsverhältnisse als auch bei geplanten Neueinstellungen. Weder das AGG noch das Einkommensteuergesetz enthält eine Regelung zur Steuerbefreiung für Entschädigungen und Schadenersatz. Damit richtet sich die steuerrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen und den Umständen des Einzelfalls:
- Wird ein Arbeitnehmer unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des AGG entlassen und ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden (ein in Geld ausdrückbarer Nachteil) zu ersetzen, liegt regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
- Handelt es sich aber um eine Entschädigung wegen Verletzung des Benachteiligungsverbots für immaterielle Schäden (u.a. Beeinträchtigung der Ehre), liegt regelmäßig kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Hinweis: Missbräuchliche Umwidmungen von Abfindungen in Entschädigungen wegen Diskriminierung sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Die Finanzverwaltung wird diese Sachverhalte daher zukünftig besonders prüfen (Schriftliche Fragen an den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen mit den in der Woche vom 27.11.2006 eingegangenen Antworten, 1.12.2006, BT-Drs. 16/3710).
Anwälte
Anwälte, die Sie zu folgenden Rechtsgebieten beraten können: {{AoLslist}}.
Anzeigen >Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Andere Veröffentlichungen
457 Artikel relevant zu diesem Artikel
457 Artikel zum Rechtsgebiet: {{AoLslist}}.
Anzeigen >Gewerbesteuerfreiheit von Selbständigen und Landwirten
Anzeigen >Steuerrecht: Ausnahmsweise steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 4 KStG 2002
Anzeigen >Fristen: Zu den Folgen einer nicht wirksam unterzeichneten Steuererklärung
Anzeigen >Steuerrecht: Verträge mit Angehörigen: Unregelmäßigkeiten bei den Nebenkosten
Gesetze
Gesetze
1 Gesetze werden in diesem Text zitiert