Arbeitsrecht: Referentenentwurf auf befristete Arbeitszeitverringerung
Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Vorgesehen ist neben dem bisherigen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bzw. Teilzeit ein Anspruch auf Befristung der Teilzeit. Somit erhalten die betroffenen Arbeitnehmer ein Rückkehrrecht.
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Er wurde bisher vom BMAS noch nicht veröffentlicht. Dementsprechend gibt es nur Spekulationen darüber, wie der Anspruch umgesetzt werden soll. Grundlage soll aber wohl das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sein. Dann würde höchstwahrscheinlich gelten:
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Er wurde bisher vom BMAS noch nicht veröffentlicht. Dementsprechend gibt es nur Spekulationen darüber, wie der Anspruch umgesetzt werden soll. Grundlage soll aber wohl das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sein. Dann würde höchstwahrscheinlich gelten:
- Der Anspruch kommt nur in den Betrieben zur Geltung, die mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen.
- Das Arbeitsverhältnis muss bereits mehr als sechs Monate bestehen.
- Arbeitnehmer müssen die vorübergehende Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen.
- Die Rückkehr zur Vollzeit soll frühestens nach einem Jahr möglich sein.
- Zukünftig soll der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers einer Änderung der Arbeitszeit auch entsprechen müssen, wenn er in einem Kleinbetrieb tätig ist.
- Außerdem soll Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden. Bereits heute sind sie bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bevorzugt zu berücksichtigen. Bisher müssen sie nachweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht, und dass sie für diesen geeignet sind. Der Entwurf sieht hier eine Änderung des § 9 TzBfG bei der Beweislast vor. Diese soll auf den Arbeitgeber verlagert werden. Künftig muss also der Arbeitgeber darlegen, dass ein Arbeitsplatz fehlt oder der Arbeitnehmer nicht geeignet ist.

Gesetze
Gesetze
2 Gesetze werden in diesem Text zitiert
Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 9 Verlängerung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, es se
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu aktuelle Gesetzgebung
Arbeitsrecht: Bezugsfrist des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate verlängert
29.06.2009
Nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftskrise wurde die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld von bisher 18 auf nunmehr maximal 24 Monate verlängert - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Aktuelle Gesetzgebung: Anhebung der Altersgrenzen - Rente mit 67 startet schrittweise
19.01.2012
Im Jahr 2012 startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Arbeitsrecht: Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft ist allgemeinverbindlich
26.08.2014
Mit der Mindestlohn-Verordnung wird für diese Branche erstmals eine Entgeltuntergrenze festgelegt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Frauen in Führungspositionen
07.05.2015
Bundesrat beschließt Gesetz zur Frauenquote.
Aktuelle Gesetzgebung: Wichtige Informationen zum Mindestlohn
01.12.2014
Ab 1.1.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn, der 8,50 EUR je Zeitstunde beträgt.