Auslandsentsendung: Höhere Kaufkraftzuschläge seit 1.7.2013

bei uns veröffentlicht am03.10.2013

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Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, können höhere Lebenshaltungskosten durch einen lohnsteuer- und sozialabgabefreien Kaufkraftzuschlag erstatten.
Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten unter gewissen Voraussetzungen durch einen lohnsteuer- und sozialabgabefreien Kaufkraftzuschlag erstatten. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass sich die Werte für einige Länder zum 1.7.2013 erhöht haben.

Hinweis: Die vom Bundesfinanzministerium aktuell bekannt gegebene Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge kann unter www.iww.de/sl320 heruntergeladen werden (BMF-Schreiben, IV C 5 - S 2341/12/10002).

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