Auszubildende benötigen für 2011 keine Lohnsteuerkarte

bei uns veröffentlicht am05.08.2011

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Für
Darauf weist die Oberfinanzdirektion Koblenz hin.

Danach reicht es aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer), das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die Steuerklasse I unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Die Erklärung des Auszubildenden dient als Beleg.

Der Auszubildende erspart sich dadurch den Weg zum Finanzamt, das ihm ansonsten eine sogenannte Ersatzbescheinigung ausstellen würde. Auszubildende, die verheiratet sind bzw. Kinder haben, müssen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen und diese ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Hinweis: Die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte, die letztmalig für das Jahr 2010 hergestellt wurde, wird bekanntlich durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ab dem Jahr 2012 werden dann die Informationen - Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit -, die der Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer benötigt, in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und dem Arbeitgeber elektronisch bereitgestellt.


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