Authentifizierung: Schonfrist bis zum 31.8.2013
published on 05/02/2013 15:27
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Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Im Elster-Portal der Finanzverwaltung wird nun darauf hingewiesen, dass Abgaben ohne Authentifizierung für eine Übergangszeit bis zum 31.8.2013 jedoch weiterhin akzeptiert werden (vgl. wichtige Hinweise unter: www.elsteronline.de/eportal).
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DEAnwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten
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