Authentifizierung: Übergangsregelung läuft Ende August aus
Hierauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin.
Von der Authentifizierungspflicht betroffen sind folgende (Vor-)Anmeldungen und Anträge:
Ein elektronisches Zertifikat erhalten alle Steuerpflichtigen durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Dabei ist indes zu beachten, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
Hinweis: Arbeitgebern empfiehlt die Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM) zum 1.1.2013 die Zertifikatsart „Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)“ (OFD Karlsruhe, PM Nr. 6/2013).
Von der Authentifizierungspflicht betroffen sind folgende (Vor-)Anmeldungen und Anträge:
- Lohnsteuer-Anmeldungen,
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
- Anmeldungen von Sondervorauszahlungen,
- Zusammenfassende Meldungen sowie
- Anträge auf Dauerfristverlängerung.
Ein elektronisches Zertifikat erhalten alle Steuerpflichtigen durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Dabei ist indes zu beachten, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
Hinweis: Arbeitgebern empfiehlt die Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM) zum 1.1.2013 die Zertifikatsart „Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)“ (OFD Karlsruhe, PM Nr. 6/2013).
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