Behinderten-Pauschbetrag: Neue Pflegegrade 4 und 5 sind gleichbedeutend mit Merkzeichen „H“
Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass die mit der Pflegereform ab 1.1.2017 eingeführten neuen Pflegegrade 4 und 5 dem Merkzeichen „H“ entsprechen.
Quelle: Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 19.8.2016, (Az.: IV C 8 - S 2286/07/10004:005).
Quelle: Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 19.8.2016, (Az.: IV C 8 - S 2286/07/10004:005).
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