Behinderten-Pauschbetrag: Neue Pflegegrade 4 und 5 sind gleichbedeutend mit Merkzeichen „H“

published on 03/11/2016 13:16
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Steuerpflichtige, die blind (Merkmal Bl) oder hilflos (Merkmal H) sind, können einen Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 EUR im Jahr nutzen.
Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass die mit der Pflegereform ab 1.1.2017 eingeführten neuen Pflegegrade 4 und 5 dem Merkzeichen „H“ entsprechen.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 19.8.2016, (Az.: IV C 8 - S 2286/07/10004:005).


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