Beitragsfrei in der Sozialversicherung: Bezüge neben Sozialleistungen
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Arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen gezahlt werden, sind Arbeitsentgelt und unterliegen damit eigentlich der Beitragspflicht. Unter arbeitgeberseitige Leistungen fallen insbesondere Zuschüsse zum Krankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Firmen- und Belegschaftsrabatte, vermögenswirksame Leistungen und Kontoführungsgebühren. Als Sozialleistungen gelten u. a. das Kranken- und Verletztengeld oder das Übergangs- und Elterngeld.
Hinweis: Die Sonderregelungen gelten allerdings nicht für Einmalzahlungen während des Bezugs von Sozialleistungen.
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