Einkommensteuer: Eingetragenen Lebenspartnerschaften steht Ehegattensplitting zu
Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und den Gesetzgeber aufgefordert, die Rechtslage rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1.8.2001 zu ändern. Da der Bundesrat einem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags bereits zugestimmt hat, kann die Neuregelung alsbald in Kraft treten.
Nach der gesetzlichen Neufassung sind die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Diese Generalnorm ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.
Hinweis: Die neue Rechtslage bringt aber nicht per se Steuervorteile. Ist das zu versteuernde Einkommen der Partner nämlich in etwa gleich hoch, bringt der Ehegattentarif keine Steuerentlastung (BVerfG, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07; BR-Drs. (B) 532/13).
Nach der gesetzlichen Neufassung sind die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Diese Generalnorm ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.
Hinweis: Die neue Rechtslage bringt aber nicht per se Steuervorteile. Ist das zu versteuernde Einkommen der Partner nämlich in etwa gleich hoch, bringt der Ehegattentarif keine Steuerentlastung (BVerfG, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07; BR-Drs. (B) 532/13).
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