Einnahmen-Überschussrechner: Zeitpunkt des Abzugs von Reisekosten

bei uns veröffentlicht am27.06.2008

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Bei Einnahmen-Überschussrechnern sind Reisekosten im Jahr ihrer Entstehung als Betriebsausgaben Gewinn mindernd zu erfassen. Denn der Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs bei Einnahmen-Überschussrechnern richtet sich grundsätzlich nach dem Abflussprinzip. Eine gesetzliche Ausnahme vom Abflussprinzip ist auch für den Betriebsausgabenabzug von Reisekosten in Form von Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen nicht vorgesehen.

Dass die Höhe der steuerlich zu berücksichtigenden Betriebsausgaben nicht immer mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen übereinstimmt, weil das Gesetz – wie etwa bei den Reisekostenpauschalen – nur bestimmte Höchstbeträge zulässt, ist unerheblich. Anders als ein Arbeitnehmer, der bei der Abrechnung von Reisekosten seinen Arbeitgeber erstmals mit diesen Kosten belastet, hat ein Selbstständiger die Aufwendungen sofort bei ihrer Entstehung zu tragen. Wann er diese Kosten in seiner Buchführung erstmals erfasst und damit abrechnet, ist unerheblich.

Hinweis: Zahlt ein Unternehmer beispielsweise seine in 2007 eingenommenen Mahlzeiten erst im Jahr 2008, sind die Verpflegungspauschalen dennoch bereits in 2007 anzusetzen (FG München, 9 K 4800/06).


Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Steuerrecht

BGH: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbar

30.08.2021

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, den 28.07.2021 das erste Urteil (1 StR 519/20) zu den lange Zeit umstrittenen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ gesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter handelt es sich bei den „Cum-Ex-Deals“ um strafbare S

Wissenswertes zum Steuerrecht

01.03.2007

Haftungsbescheid Schätzungsbescheid Mehrwertsteuer / Umsatzssteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grundsteuer Grunderwerbssteuer
Steuerrecht

Archiv

01.03.2007

ältere Artikel - Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

sonstige Rechtsprechung

14.12.2007

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Steuerrecht

Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen

17.04.2020

Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin