Fahrtenbuch: Nachträgliche Manipulation muss ausgeschlossen sein

published on 31/05/2010 08:57
Fahrtenbuch: Nachträgliche Manipulation muss ausgeschlossen sein
Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Authors

Languages
EN, DE

Author’s summary

Anwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch wird steuerlich nur dann anerkannt, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten - steuerlich relevanten - Daten ausgeschlossen sind. Dies entschied der 5. Senat des Finanzgerichts (FG) Münster.

Im Streitfall waren zwar die automatisch aufgezeichneten Daten hinsichtlich Datum, Uhrzeit, Fahrtdauer, Tachostand und gefahrenen Kilometern nicht mehr nachträglich änderbar. Dies galt aber nicht für die Angaben zu Art, Zweck und Ziel der Fahrten. Da somit die Möglichkeit bestand, die Daten, die für die Abgrenzung der betrieblichen von den privaten Fahrten relevant waren, zu ändern, wurde das Fahrtenbuch nicht anerkannt.

Bei der Ermittlung der privaten Nutzung des Firmenwagens kann der Steuerpflichtige zwischen der pauschalen Methode (Ein-Prozent-Regel) und der Fahrtenbuchmethode wählen. Welche Methode günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Ein Fahrtenbuch bietet jedoch oftmals Vorteile, bei
  • einem geringen privaten Nutzungsanteil,
  • einer geringen Gesamtfahrleistung,
  • einem hohen Kaufpreis oder
  • einer großen Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb.
Hinweis: Bei den Überlegungen sollte nicht vernachlässigt werden, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch eine gewisse Eigendisziplin und erhöhten Zeitaufwand verlangt (FG Münster, 5 K 5046/07 E,U).

Show what you know!
1 Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
Anwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten
1086 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

30/08/2021 17:27

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, den 28.07.2021 das erste Urteil (1 StR 519/20) zu den lange Zeit umstrittenen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ gesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter handelt es sich bei den „Cum-Ex-Deals“ um strafbare S
01/03/2007 21:11

Haftungsbescheid Schätzungsbescheid Mehrwertsteuer / Umsatzssteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grundsteuer Grunderwerbssteuer
SubjectsSteuerrecht
01/03/2007 21:28

ältere Artikel - Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
14/12/2007 11:43

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
SubjectsSteuerrecht
Artikel zu Steuerrecht