Förderung in der Corona-Krise: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beschließt Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen
Förderberechtigt sind Jungunternehmen, Bestandsunternehmen sowie solche Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden und sowohl die Bedingungen der KMU- sowie der De-minimis-Regelung erfüllen.
Der Fördergegenstand umfasst sowohl allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung als auch spezielle Beratungen, um struktuellen Ungleichheiten zu begegnen (z.B. zu den Themen: Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund; Fachkräftegewinnung; Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Nachhaltigkeit und Umweltschutz).
Die wesentlichen Eckpunkte der Förderung sind:
- - max. Förderhöhe 4.000€ und 100%
- - keine Vorfinanzierung durch das Unternehmen, der Zuschuss wird direkt auf das Konto des Beraters überwiesen
- - vereinfachte Antragstellung
- - Berater muss zertifiziert und beim BAFA gelistet sein
- - von der Förderung ausgeschlossen sind Rechts- und Steuerberatungen.
Der Zuschuss für die Unternehmen wird zu 100% gewährt, beträgt aber höchstens 4.000€.
Neben dem Honorar des Beraterunternehmens zählen auch Reisekosten sowie Auslagen des Beraters zu den Beratungskosten. Ein Stunden- oder Tagessatz für beanspruchte Beratungsleistungen wird nicht vorgegeben. Auch eine Beratung der Unternehmen vor Ort ist nicht notwendig.
Über den maximalen Zuschuss hinausgehende Rechnungsbeträge sind jedoch von den Unternehmen selbst zu tragen. Bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe können jedoch auch mehrere Beratungsleistungen beantragt werden.
Haben Sie Fragen zum Thema Gesellschaftsrecht? Nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Dirk Streifler auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
moreResultsText