Geschäftsführer: Geschäftsführerhaftung für Steuerausfälle in der GmbH-Krise
Bitte beachten Sie auch den amtlichen Urteilstext des BFH (Az: VII R 27/07) und unseren Übersichtsartikel: Persönliche Risken für Organe von Kapitalgesellschaften (GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand)
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer. Mit seinem Urteil setzt der Bundesfinanzhof die Tendenz zur Verschärfung der Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz eines Unternehmens fort.
Sind im Zeitpunkt der Lohnsteuerfälligkeit noch ausreichend liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden, besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers zu deren Abführung so lange, bis ihm durch Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen wird.
Hinweis: Die Richter aus München stellten zudem fest, dass die Haftung auch dann nicht ausgeschlossen ist, wenn die Nichtzahlung der fälligen Steuern in die dreiwöchige Schonfrist fällt, die dem Geschäftsführer zur Massesicherung ab Feststellung der Zahlungsunfähigkeit eingeräumt ist (BFH, VII R 27/07).
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer. Mit seinem Urteil setzt der Bundesfinanzhof die Tendenz zur Verschärfung der Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz eines Unternehmens fort.
Sind im Zeitpunkt der Lohnsteuerfälligkeit noch ausreichend liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden, besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers zu deren Abführung so lange, bis ihm durch Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen wird.
Hinweis: Die Richter aus München stellten zudem fest, dass die Haftung auch dann nicht ausgeschlossen ist, wenn die Nichtzahlung der fälligen Steuern in die dreiwöchige Schonfrist fällt, die dem Geschäftsführer zur Massesicherung ab Feststellung der Zahlungsunfähigkeit eingeräumt ist (BFH, VII R 27/07).
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Handels- und Gesellschaftsrecht beraten
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EuroparechtHandels- und GesellschaftsrechtMaklerrechtInsolvenzrechtSanierung von UnternehmenSteuerrecht 2 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Handels- und Gesellschaftsrecht
Firmierung: Unaussprechbare Buchstabenkombination ist unzulässig
01.01.1970
Firma einer Gesellschaft muss eine Namensfunktion zukommen-OLG Celle, 9 W 61/06
Keine verdeckte Gewinnausschüttung: Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre
02.05.2007
wenn Urlaub über mehrere Jahre aus betrieblichen Gründen nicht in Anspruch genommen wird-BFH, I B 28/06
GmbH-Steuerrecht: Nachtzulage für Minderheitsgesellschafter
02.05.2007
können als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen sein- BFH, VIII R 31/05
Keine verdeckte Gewinnausschüttung: Gesellschafter-Lebensversicherung
01.05.2008
Eine Kapitalgesellschaft hat keine außerbetriebliche Sphäre-BFH, I B 120/05
Firmierung: „gGmbH“ ist keine zulässige Firmierung
01.01.1970
Die Abkürzung „gGmbH“ stellt keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann nicht ins Handelsregister eingetragen werden-OLG München, 31 Wx 084/06