Geschäftsführer-Haftung: Haften Geschäftsführer für Steuererklärung vor Amtsantritt?
Der Geschäftsführer der GmbH muss die steuerlichen Pflichten der GmbH, wie zum Beispiel die Abgabe von Steuervoranmeldungen oder die pünktliche Zahlung der Steuern, erledigen. Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig und kommt es deswegen zu einem endgültigen Steuerausfall, haftet er persönlich.
Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch, wenn vor dem Amtsantritt des Geschäftsführers falsche Steuererklärungen abgegeben worden sind, er das erkennt und die Steuererklärung trotzdem nicht berichtigt.
Beachten Sie: Eine Haftung kommt allerdings nur in Frage, wenn die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer noch nicht abgelaufen ist (BFH, I B 99/06).
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Handels- und Gesellschaftsrecht beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Handels- und Gesellschaftsrecht