Geschäftsführer-Haftung: Haften Geschäftsführer für Steuererklärung vor Amtsantritt?

bei uns veröffentlicht am26.10.2007

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Haftung kommt nur in Frage, wenn die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer noch nicht abgelaufen ist-BFH, I B 99/06

Der Geschäftsführer der GmbH muss die steuerlichen Pflichten der GmbH, wie zum Beispiel die Abgabe von Steuervoranmeldungen oder die pünktliche Zahlung der Steuern, erledigen. Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig und kommt es deswegen zu einem endgültigen Steuerausfall, haftet er persönlich.

Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch, wenn vor dem Amtsantritt des Geschäftsführers falsche Steuererklärungen abgegeben worden sind, er das erkennt und die Steuererklärung trotzdem nicht berichtigt.

Beachten Sie: Eine Haftung kommt allerdings nur in Frage, wenn die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer noch nicht abgelaufen ist (BFH, I B 99/06).

 

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