Geschäftsführer-Haftung: Haften Geschäftsführer für Umsatzsteuervorauszahlungen auch im Falle der späteren Herabsetzung der Umsatzsteuer?

published on 01/05/2008 17:39
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Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht - FG Berlin vom 12.03.01-Az: 9 B 2477/00
Der Erlass eines Umsatzsteuer-Jahresbescheides, der die festgesetzten Umsatzsteuervorauszahlungen bestätigt bzw. übersteigt, ändert nichts an der Haftung des Geschäftsführers für die nicht abgeführten Umsatzsteuervorauszahlungen. Legt die GmbH gegen den Jahressteuerbescheid Einspruch ein, ohne ihn zu begründen, so hat eine etwaige Herabsetzung der Jahresumsatzsteuer keine Auswirkungen auf den Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer. Vielmehr muss der Geschäftsführer nach dem Beschluss des FG Berlin vom 12.3.2001 (Az. 9 B 2477/00) im Falle der späteren Herabsetzung der Umsatzsteuer den Widerruf des Haftungsbescheides oder die Erteilung eines Abrechnungsbescheides beantragen. 
 

 

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24/09/2015 14:05

Aus § 5 Abs. 1 TSG folgt kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister.
09/04/2012 14:16

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der GmbH - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
25/04/2012 11:45

Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
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