Geschäftsführer-Haftung: Kein Schadensersatzanspruch gegen GmbH-Geschäftsführer wegen nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

published on 12/12/2007 03:56
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Author’s summaryab Eintritt der Insolvenzreife-OLG Naumburg, 5 U 21/07
Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er ab Eintritt der Insolvenzreife die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht mehr abführt.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg handelt er in einem solchen Fall jedenfalls ohne Schuld. Mit Eintritt der Insolvenzreife sei es dem Geschäftsführer verboten, weitere Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen zu leisten. Diese gesetzliche Bestimmung bezwecke, die verteilungsfähige Vermögensmasse der insolvenzreifen GmbH im Interesse der Gesamtheit ihrer Gläubiger zu erhalten und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger zu verhindern. Führe der Geschäftsführer in dieser Situation gleichwohl die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab, handele er nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns (OLG Naumburg, 5 U 21/07).
 

 

 

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24/09/2015 14:05

Aus § 5 Abs. 1 TSG folgt kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister.
09/04/2012 14:16

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der GmbH - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
25/04/2012 11:45

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