Geschäftsführer-Haftung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolventen Bauträger-GmbH für „Baugeld“
Häufig sind Bauhandwerker die Leidtragenden, wenn ein Bauträgerunternehmen, ein Unternehmen des Schlüsselfertigbaus oder ein Generalbauunternehmen zahlungsunfähig wird. Manchmal hilft in diesem Fall ein altes Gesetz aus dem Jahre 1909, das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (GSB). Danach ist der Empfänger von „Baugeld“ verpflichtet, dieses zur Befriedigung solcher Personen zu verwenden, die an der Herstellung des Baues auf Grund eines Werk-, Dienst- oder Lieferungsvertrages beteiligt sind. Baugeld sind Geldbeträge zur Errichtung eines Baues, welche grundpfandrechtlich abgesichert sind. Nach diesem Gesetz wurde beispielsweise durch das OLG Bamberg (Urteil vom 15.02.2001 - 1 U 49/00) der Geschäftsführer einer insolventen Bauträger-GmbH persönlich verurteilt, die Werklohnforderung eines Klempners zu begleichen. Bei Forderungsausfällen in Folge von Zahlungsunfähigkeit empfiehlt sich rechtliche Überprüfung im Hinblick auf eine persönliche Haftung.
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Handels- und Gesellschaftsrecht beraten
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EuroparechtHandels- und GesellschaftsrechtMaklerrechtInsolvenzrechtSanierung von UnternehmenSteuerrecht 2 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Handels- und Gesellschaftsrecht
4.1 GbR - Geschäftsführung - Abgrenzung zur Vertretung
16.04.2012
Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
3.2 KG - Kommanditisten - Haftung
25.04.2012
Rechtsanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
2. AG - Rechte & Pflichten der Gesellschaft
26.07.2012
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
6. AG - Steuerrecht
27.07.2012
Rechtsanwalt für Aktienrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
1.1 GbR - Gründung - Gesellschaftsvertrag & Firmierung
16.04.2012
Rechtsanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte