GmbH-Gesellschafter: Alleingesellschafter kann nicht auch Arbeitnehmer der Gesellschaft sein
Diese Feststellung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Es wies daher die Klage einer Alleingesellschafterin ab, die nach der Insolvenz des Unternehmens vom Insolvenzverwalter weiterhin ihre monatliche Gehaltszahlung verlangte. Das Gericht erkannte zwar an, dass GmbH-Gesellschafter für diese Gesellschaft Arbeitsleistungen auch aufgrund eines Arbeits- oder Dienstvertrags erbringen könnten. Dies setze aber voraus, dass sie keinen entscheidenden Einfluss auf die GmbH hätten. Schon wenn ein Gesellschafter eine Sperrminorität habe und damit ihm ungünstige Entscheidungen blockieren könne, komme ein gleichzeitiges Arbeitsverhältnis nicht mehr in Betracht. Entscheidendes Abgrenzungskriterium sei daher, ob der Gesellschafter oder auch der geschäftsführende Gesellschafter über eine ausreichende Rechtsmacht verfüge, jede ihm unangenehme Entscheidung verhindern zu können. Sei dies der Fall, könne er nicht gleichzeitig auch Arbeitnehmer sein (LAG Köln, 5 Sa 624/08).

Gesetze
Gesetze
1 Gesetze werden in diesem Text zitiert
Gesetz über den Lastenausgleich
Lastenausgleichsgesetz - LAG
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Handels- und Gesellschaftsrecht beraten
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EuroparechtHandels- und GesellschaftsrechtMaklerrechtInsolvenzrechtSanierung von UnternehmenSteuerrecht 2 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Handels- und Gesellschaftsrecht
Firmierung: Unaussprechbare Buchstabenkombination ist unzulässig
01.01.1970
Firma einer Gesellschaft muss eine Namensfunktion zukommen-OLG Celle, 9 W 61/06
Keine verdeckte Gewinnausschüttung: Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre
02.05.2007
wenn Urlaub über mehrere Jahre aus betrieblichen Gründen nicht in Anspruch genommen wird-BFH, I B 28/06
GmbH-Steuerrecht: Nachtzulage für Minderheitsgesellschafter
02.05.2007
können als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen sein- BFH, VIII R 31/05
Keine verdeckte Gewinnausschüttung: Gesellschafter-Lebensversicherung
01.05.2008
Eine Kapitalgesellschaft hat keine außerbetriebliche Sphäre-BFH, I B 120/05
Firmierung: „gGmbH“ ist keine zulässige Firmierung
01.01.1970
Die Abkürzung „gGmbH“ stellt keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann nicht ins Handelsregister eingetragen werden-OLG München, 31 Wx 084/06