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Grunderwerbsteuer: Entgelt für Solaranlage muss mitberücksichtigt werden
Steuerrecht
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Grunderwerbsteuer: Entgelt für Solaranlage muss mitberücksichtigt werden
Rechtsanwalt für Baurecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Beim Hauskauf gehört der auf die Solaranlage entfallende Kaufpreisanteil zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Denn Solaranlagen werden meist zur Ergänzung der Wärmeversorgung eingesetzt und sind vergleichbar mit Heizungsanlagen. Diese sind Gebäudebestandteile, gehören damit zum Grundstück und unterliegen somit der Grunderwerbsteuer (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 14.2.2008, Fachthema Grunderwerbsteuer).