Grunderwerbsteuer: Entgelt für Solaranlage muss mitberücksichtigt werden

04.05.2008

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Rechtsanwalt für Baurecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Beim Hauskauf gehört der auf die Solaranlage entfallende Kaufpreisanteil zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Denn Solaranlagen werden meist zur Ergänzung der Wärmeversorgung eingesetzt und sind vergleichbar mit Heizungsanlagen. Diese sind Gebäudebestandteile, gehören damit zum Grundstück und unterliegen somit der Grunderwerbsteuer (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 14.2.2008, Fachthema Grunderwerbsteuer).


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