Häusliches Arbeitszimmer: Kosten trotz Poolarbeitsplatz abzugsfähig
Das Finanzgericht Düsseldorf hat seine Rechtsprechung aus dem letzten Jahr bestätigt, wonach Arbeitnehmer die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer unter Umständen auch dann steuerlich geltend machen können, wenn ihnen beim Arbeitgeber kein fester, sondern ein Poolarbeitsplatz zur Verfügung steht.
Stellt das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar, können die Kosten bis zu 1.250 EUR jährlich als Werbungskosten abgezogen werden, wenn für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf ist ein anderer Arbeitsplatz grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist, sodass es sich nicht um einen eigenen, räumlich abgeschlossenen Arbeitsbereich handeln muss.
Allerdings muss der Arbeitnehmer für die nötigen Büroarbeiten jederzeit auf einen für ihn nutzbaren Arbeitsplatz zugreifen können, so das Finanzgericht. Davon war im Streitfall jedoch nicht auszugehen, da drei Arbeitsplätze für acht Betriebsprüfer zur Verfügung standen (FG Düsseldorf, 10 K 822/12 E).
Stellt das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar, können die Kosten bis zu 1.250 EUR jährlich als Werbungskosten abgezogen werden, wenn für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf ist ein anderer Arbeitsplatz grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist, sodass es sich nicht um einen eigenen, räumlich abgeschlossenen Arbeitsbereich handeln muss.
Allerdings muss der Arbeitnehmer für die nötigen Büroarbeiten jederzeit auf einen für ihn nutzbaren Arbeitsplatz zugreifen können, so das Finanzgericht. Davon war im Streitfall jedoch nicht auszugehen, da drei Arbeitsplätze für acht Betriebsprüfer zur Verfügung standen (FG Düsseldorf, 10 K 822/12 E).
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EuroparechtHandels- und GesellschaftsrechtMaklerrechtInsolvenzrechtSanierung von UnternehmenSteuerrecht 2 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Steuerrecht
BGH: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbar
30.08.2021
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, den 28.07.2021 das erste Urteil (1 StR 519/20) zu den lange Zeit umstrittenen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ gesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter handelt es sich bei den „Cum-Ex-Deals“ um strafbare S
Wissenswertes zum Steuerrecht
01.03.2007
Haftungsbescheid Schätzungsbescheid Mehrwertsteuer / Umsatzssteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grundsteuer Grunderwerbssteuer
Archiv
01.03.2007
ältere Artikel - Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
sonstige Rechtsprechung
14.12.2007
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen
17.04.2020
Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin