Häusliches Arbeitszimmer: Wann liegt ein „anderer Arbeitsplatz“ vor?
published on 08/05/2014 10:13
Häusliches Arbeitszimmer: Wann liegt ein „anderer Arbeitsplatz“ vor?
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Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen kommt es dabei auf das Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes an, nicht auf die Möglichkeit, einen solchen einzurichten.
Das Finanzamt hatte den Kostenabzug u.a. mit der Begründung versagt, dass bereits die Möglichkeit der Einrichtung ausreiche. Diese Auffassung auf die Spitze getrieben, so das Finanzgericht Niedersachsen, würde dazu führen, dass alleine ein freier Tisch und ein freier Stuhl ausreichen, um einen anderen Arbeitsplatz zu bejahen.
Durch tragbare Geräte wie ein Handy, einen Laptop und einen transportablen Drucker kann nämlich jederzeit die Möglichkeit eröffnet werden, mit einem Tisch und einem Stuhl einen Arbeitsplatz herzurichten (FG Niedersachsen, 13 K 230/11).
Das Finanzamt hatte den Kostenabzug u.a. mit der Begründung versagt, dass bereits die Möglichkeit der Einrichtung ausreiche. Diese Auffassung auf die Spitze getrieben, so das Finanzgericht Niedersachsen, würde dazu führen, dass alleine ein freier Tisch und ein freier Stuhl ausreichen, um einen anderen Arbeitsplatz zu bejahen.
Durch tragbare Geräte wie ein Handy, einen Laptop und einen transportablen Drucker kann nämlich jederzeit die Möglichkeit eröffnet werden, mit einem Tisch und einem Stuhl einen Arbeitsplatz herzurichten (FG Niedersachsen, 13 K 230/11).
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