Handwerkerleistungen: Auch der Einzug durch Inkassobüros ist begünstigt
Dies haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen.
Hinweis: Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten, maximal aber 1.200 EUR im Jahr (OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo ESt 10/2014).
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