Kindergeld: Bei mit Sprachunterricht verbundenem Au-pair-Aufenthalt

bei uns veröffentlicht am04.05.2007

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Eltern steht während eines als Berufsausbildung anzusehenden Au-pair-Aufenthalts ihres volljährigen Kindes Kindergeld zu, wenn begleitend Sprachunterricht stattfindet, der mindestens zehn Wochenstunden umfasst. Zur Ermittlung der Regelgrenze von zehn Wochenstunden kann allerdings auch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts berücksichtigt werden.

Hinweis: In ähnlich gelagerten Fällen kann es hilfreich sein, die Regelgrenze von zehn Wochenstunden anhand einer Bescheinigung des Veranstalters nachzuweisen. Im Urteilsfall bescheinigte der Veranstalter z.B., dass das volljährige Kind neben vier Wochenstunden Sprachunterricht regelmäßig von Montag bis Freitag täglich zwei Stunden umfangreiche Vor- und Nacharbeiten zu erledigen hatte (BFH, III B 39/06).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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