Kindergeld: Bei mit Sprachunterricht verbundenem Au-pair-Aufenthalt
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Eltern steht während eines als Berufsausbildung anzusehenden Au-pair-Aufenthalts ihres volljährigen Kindes Kindergeld zu, wenn begleitend Sprachunterricht stattfindet, der mindestens zehn Wochenstunden umfasst. Zur Ermittlung der Regelgrenze von zehn Wochenstunden kann allerdings auch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts berücksichtigt werden.
Hinweis: In ähnlich gelagerten Fällen kann es hilfreich sein, die Regelgrenze von zehn Wochenstunden anhand einer Bescheinigung des Veranstalters nachzuweisen. Im Urteilsfall bescheinigte der Veranstalter z.B., dass das volljährige Kind neben vier Wochenstunden Sprachunterricht regelmäßig von Montag bis Freitag täglich zwei Stunden umfangreiche Vor- und Nacharbeiten zu erledigen hatte (BFH, III B 39/06).
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