Kindergeld: Kind zählt bei Studienabbruch bis zum Semesterende

bei uns veröffentlicht am25.05.2007

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte

Ein volljähriges Kind wird steuerlich z.B. dann nicht mehr als Kind berücksichtigt, wenn es das Studium abbricht. Zu welchem Zeitpunkt ein Studium als abgebrochen angesehen werden kann, richtet sich regelmäßig nach dem Ende des Semesters und nicht nach dem Tag der Antragstellung auf Exmatrikulation. Denn der Antrag sagt nichts darüber aus, ob der Studierende sein Studium tatsächlich abgebrochen hat. Zudem wirkt eine Exmatrikulation zum Ablauf des Semesters, sofern der Student nichts anderes beantragt (FG Rheinland-Pfalz, 2 K 2214/05).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


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