Kraftfahrzeugsteuer: Pkw-Halter haftet bei unvollständigen Angaben

bei uns veröffentlicht am25.05.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte

 

Beim Autoverkauf müssen der Zulassungsstelle seitens des Verkäufers Name, Anschrift und im Zweifel auch Ausweisnummer des Käufers mitgeteilt werden. Ansonsten liegt keine ordnungsgemäße Veräußerungsanzeige vor und der ursprüngliche Pkw-Halter haftet weiterhin für die Kraftfahrzeugsteuer. Denn seine Steuerpflicht endet erst in dem Zeitpunkt, in dem die Veräußerungsanzeige mit allen erforderlichen Angaben bei der Zulassungsbehörde eingeht.

Die Zulassungsbehörde muss aufgrund der in der Veräußerungsanzeige enthaltenen Angaben in der Lage sein, den Käufer ausfindig zu machen. Ist die Anschrift falsch und kann der Käufer nicht ermittelt werden, ist die Veräußerungsanzeige unwirksam.

Hinweis: Bereits im Kaufvertrag sollte die Ausweisnummer des Erwerbers vermerkt werden. Zusätzlich sollte für die eigenen Unterlagen eine Kopie des Personalausweises des Erwerbers angefertigt werden. Diese Beweisvorsorge gilt in erhöhtem Maße beim Verkauf an einen ausländischen Interessenten (FG Niedersachsen, 14 K 315/06).

Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Steuerrecht

BGH: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbar

30.08.2021

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, den 28.07.2021 das erste Urteil (1 StR 519/20) zu den lange Zeit umstrittenen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ gesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter handelt es sich bei den „Cum-Ex-Deals“ um strafbare S

Wissenswertes zum Steuerrecht

01.03.2007

Haftungsbescheid Schätzungsbescheid Mehrwertsteuer / Umsatzssteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grundsteuer Grunderwerbssteuer
Steuerrecht

Archiv

01.03.2007

ältere Artikel - Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

sonstige Rechtsprechung

14.12.2007

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Steuerrecht

Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen

17.04.2020

Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin