Krankenversicherung: Beitragssatz zum 1. Juli um 0,6 Prozent gesenkt
Der von Arbeitnehmern und Rentnern, Arbeitgebern und Rentenversicherung paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist zum 1.7.2009 von 14,6 auf 14,0 Prozentpunkte gesunken. Der ermäßigte Beitragssatz wurde von 14,0 auf 13,4 Prozent reduziert.
Wird der von den Versicherten allein zu tragende Anteil von 0,9 Prozent hinzugerechnet, liegt der allgemeine Beitragssatz statt bei 15,5 nunmehr bei 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der ermäßigter Beitragssatz beträgt 14,3 Prozent (Bundesministerium für Gesundheit vom 30.6.2009).
Wird der von den Versicherten allein zu tragende Anteil von 0,9 Prozent hinzugerechnet, liegt der allgemeine Beitragssatz statt bei 15,5 nunmehr bei 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der ermäßigter Beitragssatz beträgt 14,3 Prozent (Bundesministerium für Gesundheit vom 30.6.2009).
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