Kündigungsrecht: Bei grundloser Strafanzeige gegen den Vermieter kann fristlos gekündigt werden
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf. Die Richter machten deutlich, dass ein Vertragspartner seine Treuepflicht schwerwiegend verletze, wenn er gegen den anderen Vertragspartner eine grundlose Strafanzeige erstatte. Wann eine grundlose Strafanzeige vorliege, ergebe sich aus dem Einzelfall. Ausschlaggebend hierfür sei, ob die erstattete Strafanzeige als leichtfertig und unangemessen zu bewerten sei oder wohlmöglich auf erfundenen Tatsachen beruhe. Aber selbst wenn die Anzeige auf wahren Tatsachen beruhe, könne sie eine schwerwiegende Vertragsverletzung sein. Dies sei der Fall, wenn der Anzeigeerstatter nicht seine eigenen Interessen wahren, sondern mit der Anzeige dem Angezeigten einen Schaden zufügen wolle. So sei es im vorliegenden Fall gewesen. Hier sei zwischen den Parteien über die Höhe der Miete und die Berechtigung einer Umlage von Betriebskosten gestritten worden. Eine Strafanzeige sei insofern unangemessen gewesen, da den Parteien der Zivilrechtsweg zur Klärung ihrer Streitigkeiten offengestanden hätte.
LG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2014, (Az.: 21 S 48/14 35 C)
LG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2014, (Az.: 21 S 48/14 35 C)

Urteile
1 Urteile zitieren order werden zitiert von diesem Artikel
1 Urteile werden in dem Artikel zitiert
Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. Nov. 2014 - 21 S 48/14
bei uns veröffentlicht am 06.11.2014
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 11. Februar 2014 (Az.: 35 C #####/####) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Bekl
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Beendigung von Mietverhältnissen
Kein Eigenbedarf für Kommanditisten - Abgrenzung zur Rechtslage bei der GbR und zum "Betriebsbedarf
16.04.2011
Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen- BGH- Urteil vom 15.12.2010 (Az: VIII ZR 210/10)- BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete
28.08.2012
Vermieter darf dem Mieter schon kündigen bevor er ihn auf Zahlung der Erhöhungsbeträge verklagt hat-BGH vom 18.07.12-Az:VIII ZR 1/11
Kautionsrückzahlung: Aufrechnungsverbot mit mietfremden Gegenforderungen
26.09.2012
es besteht ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot kraft Treuhandverhältnisses-BGH vom 11.07.12-Az:VIII ZR 36/12