Mietwagen: Mehrkosten für Navi im Mietwagen sind zu erstatten

bei uns veröffentlicht am27.08.2014

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Ist im beschädigten Fahrzeug ein Navigationssystem verbaut, darf der Geschädigte einen Mietwagen mit Navi anmieten. Das gilt auch, wenn dafür ein Mehrpreis berechnet wird.
Diese Entscheidung traf das Amtsgericht Erkelenz. In dem Fall hatte der Versicherer gemeint, ein Geschädigter müsse auch mal für ein paar Tage ohne Navi auskommen können. Das Gericht hat aber erkannt, dass derjenige, der sich seit langer Zeit mittels eines Navi leiten lässt, kein aktuelles Kartenmaterial mehr hat. Das müsse er erst kaufen, was ihm aber nicht zuzumuten sei (AG Erkelenz, 15 C 408/13).

Urteile

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Amtsgericht Erkelenz Urteil, 10. Apr. 2014 - 15 C 408/13

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor 1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 432,64 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2013 zu zahlen. 2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.       Die Kosten des

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Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 432,64 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2013 zu zahlen.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 58 v.H. und die Beklagte zu 42 v.H..

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweiligen Vollstreckungsschuldnerin wird jedoch nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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