Minijobber: Aufstockungsbeträge sinken ab 2012
Weil der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent gesunken ist, fällt der freiwillige Aufstockungsbetrag für geringfügig Beschäftigte zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2012 geringer aus. Verzichtet der Minijobber auf die Versicherungsfreiheit, zahlt er die Differenz vom pauschalen Satz (15 Prozent) zum regulären Beitragssatz (19,6 Prozent). Bei einem Entgelt von 400 EUR ergibt sich in 2012 ein monatlicher Betrag von 18,40 EUR.
Hinweis 1: Durch die freiwillige Zahlung erwerben geringfügig Beschäftigte vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.
Hinweis 2: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Beitragsaufstockung zu informieren.
Hinweis 1: Durch die freiwillige Zahlung erwerben geringfügig Beschäftigte vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.
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