Nebenwohnung: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

bei uns veröffentlicht am06.04.2007

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Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte

Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.

 

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz verstoße die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer von Studierenden, die am Studienort eine Nebenwohnung nutzen, gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Der Student habe keine Verfügungsmöglichkeit über die elterlichen Räume und unterhalte keine Hauptwohnung in diesem Sinne. Das Gericht machte zudem deutlich, dass eine Zweitwohnungssteuer nur gerechtfertigt sei, wenn das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Erstwohnung auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schließen lasse. Dies sei bei Studierenden zumeist nicht der Fall (OVG Rheinland-Pfalz, 6 B 11579/06.OVG).

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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