Pendlerpauschale: Finanzverwaltung veröffentlicht Anwendungsschreiben

published on 03/11/2009 05:23
Pendlerpauschale: Finanzverwaltung veröffentlicht Anwendungsschreiben
Gesetze
Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Authors

Languages
EN, DE
Author’s summaryAnwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
In einem aktuellen Anwendungserlass erläutert das Bundesfinanzministerium die Neuregelungen zur Entfernungspauschale, die durch die gesetzliche Änderung rückwirkend ab 2007 gelten. Im Folgenden werden wichtige praxisrelevante Aspekte dargestellt:
  • DIE ENTFERNUNGSPAUSCHALE BETRÄGT 0,30 EUR FÜR JEDEN VOLLEN ENTFERNUNGSKILOMETER ZWISCHEN WOHNUNG UND REGELMÄßIGER ARBEITSSTÄTTE UND WIRD UNABHÄNGIG VOM VERKEHRSMITTEL EINMAL PRO TAG GEWÄHRT. AUSGENOMMEN VON DER ENTFERNUNGSPAUSCHALE SIND STRECKEN MIT STEUERFREIER SAMMELBEFÖRDERUNG DURCH DEN ARBEITGEBER UND FLÜGE. BEI FLUGREISEN GILT DIE ENTFERNUNGSPAUSCHALE NUR FÜR DIE HIN- UND RÜCKFAHRTEN ZUM BZW. VOM FLUGHAFEN. FÜR DIE EIGENTLICHE FLUGSTRECKE SIND DIE TATSÄCHLICHEN AUFWENDUNGEN ANZUSETZEN.
  • GRUNDSÄTZLICH SIND SÄMTLICHE AUFWENDUNGEN, DIE DURCH DIE WEGE ZWISCHEN WOHNUNG UND REGELMÄßIGER ARBEITSSTÄTTE UND FÜR FAMILIENHEIMFAHRTEN ENTSTEHEN, DURCH DIE PAUSCHALE ABGEGOLTEN. DIES GILT BEISPIELSWEISE FÜR PARKGEBÜHREN, FINANZIERUNGSKOSTEN, VERSICHERUNGSBEITRÄGE SOWIE MAUTGEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG VON TUNNEL ODER STRAßE. UNFALLKOSTEN AUF DER STRECKE ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEITSSTÄTTE ODER WÄHREND EINER FAMILIENHEIMFAHRT BEI DOPPELTER HAUSHALTSFÜHRUNG SIND JEDOCH ALS AUßERGEWÖHNLICHE AUFWENDUNGEN IM RAHMEN DER ALLGEMEINEN WERBUNGSKOSTEN NEBEN DER PAUSCHALE ZU BERÜCKSICHTIGEN.
  • DIE FAHRPREISE FÜR DIE BENUTZUNG ÖFFENTLICHER VERKEHRSMITTEL SIND GESONDERT ABSETZBAR, SOWEIT DIE ENTFERNUNGSPAUSCHALE ÜBERSCHRITTEN WIRD. HIERBEI IST EIN TAGEWEISER ABGLEICH ZWISCHEN DEN PREISEN FÜR BUS UND BAHN UND DER ENTFERNUNGSPAUSCHALE ERLAUBT.
  • GRUNDSÄTZLICH KANN DIE ENTFERNUNGSPAUSCHALE PRO ARBEITSTAG NUR EINMAL ANGESETZT WERDEN. BEI MEHREREN DIENSTVERHÄLTNISSEN WIRD SIE ALLERDINGS FÜR JEDEN WEG ZUR REGELMÄßIGEN ARBEITSSTÄTTE BERÜCKSICHTIGT, WENN DER ARBEITNEHMER AM TAG ZWISCHENZEITLICH IN DIE WOHNUNG ZURÜCKKEHRT. DENN DIE EINSCHRÄNKUNG GILT NUR FÜR EINE, NICHT ABER FÜR MEHRERE REGELMÄßIGE ARBEITSSTÄTTEN. WERDEN TÄGLICH MEHRERE REGELMÄßIGE ARBEITSSTÄTTEN OHNE RÜCKKEHR ZUR WOHNUNG ANGEFAHREN, DARF DIE ANZUSETZENDE ENTFERNUNG HÖCHSTENS DIE HÄLFTE DER GESAMTSTRECKE BETRAGEN (BMF-SCHREIBEN VOM 31.8.2009, IV C 5 - S 2351/09/10002).

Show what you know!
1 Gesetze

{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert
1 Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
Anwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten
1086 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

30/08/2021 17:27

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, den 28.07.2021 das erste Urteil (1 StR 519/20) zu den lange Zeit umstrittenen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ gesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter handelt es sich bei den „Cum-Ex-Deals“ um strafbare S
01/03/2007 21:11

Haftungsbescheid Schätzungsbescheid Mehrwertsteuer / Umsatzssteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grundsteuer Grunderwerbssteuer
SubjectsSteuerrecht
01/03/2007 21:28

ältere Artikel - Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
14/12/2007 11:43

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
SubjectsSteuerrecht
Artikel zu Steuerrecht