Steuererklärung: Abgabe auf Diskette ist nicht möglich

bei uns veröffentlicht am27.06.2008

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Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Steuererklärungen sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Ungeachtet der Erleichterungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf Diskette allerdings nicht erlaubt. Es ist dem Steuerpflichtigen zuzumuten, das auf der Diskette befindliche Dokument auszudrucken und seinen Inhalt der Behörde zu übermitteln (FG Saarland, 2 K 2219/06).


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