Steuern: Abfindung für vorzeitige Wohnungsräumung steuerpflichtig?
Antwort: Nein. Das ergibt sich aus einer BFH-Entscheidung aus dem Jahr 1999. Die Richter entschieden damals, dass der Mieter einen Vermögenswert aufgibt, der durch die Mieterschutzvorschriften entstanden ist. Die Aufgabe eines solchen privat geschaffenen Vermögenswerts ist nicht steuerpflichtig.
Quelle: BFH, Urteil vom 14.9.1999 (Az.: IX R 89/95).
Quelle: BFH, Urteil vom 14.9.1999 (Az.: IX R 89/95).
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