Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine April 2017

bei uns veröffentlicht am28.03.2017

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Im Monat April 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten

Steuertermine (Fälligkeit):
  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.4.2017
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 10.4.2017

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.4.2017. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):


Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat April 2017 am 26.4.2017.

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