Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 10/2014
Steuertermine (Fälligkeit):
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.10.2014
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.10.2014
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.10.2014. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit)
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Oktober 2014 am 29.10.2014.*
* für Bundesländer, in denen der 31.10.2014 ein Feiertag ist, gilt der 28.10.2014.
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.10.2014
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.10.2014
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.10.2014. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit)
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Oktober 2014 am 29.10.2014.*
* für Bundesländer, in denen der 31.10.2014 ein Feiertag ist, gilt der 28.10.2014.
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