Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2016

bei uns veröffentlicht am01.12.2016

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Im Monat November 2016 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

• Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.11.2016

• Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.11.2016

• Gewerbesteuerzahler: 15.11.2016

• Grundsteuerzahler: 15.11.2016


Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie: Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15.8. und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2. und am 15.8. zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch am 1.7. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag ist bis zum 30.9. des vorangehenden Jahres zu stellen.

Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.11.2016 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.11.2016 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat November 2016 am 28.11.2016. 

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