Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2014
Steuertermine (Fälligkeit):
• Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.12.2014
• Lohnsteuer(Monatszahler): 10.12.2014
• Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.12.2014
• Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.12.2014
• Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.12.2014
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem
Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.12.2014. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezember 2014 am 23.12.2014.
Beachten Sie: Der 24.12. und der 31.12. gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.
• Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.12.2014
• Lohnsteuer(Monatszahler): 10.12.2014
• Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.12.2014
• Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.12.2014
• Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.12.2014
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem
Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.12.2014. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezember 2014 am 23.12.2014.
Beachten Sie: Der 24.12. und der 31.12. gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.
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