Steuerrecht: Elterngeld: Wechsel zu einer steuerlich unlogischen Steuerklasse zulässig

published on 30/07/2009 17:19
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 Prozent der im Jahr vor der Geburt bezogenen Nettoeinkünfte, ist jedoch für Besserverdienende auf 1.800 EUR pro Monat gedeckelt. Wählten verheiratete Eltern eine steuerlich unlogische Steuerklasse, stuften die Elterngeldstellen dies oftmals als rechtsmissbräuchlich ein.

Der 10. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat nun gleich in zwei Fällen die Rechte verheirateter Eltern gestärkt. Er entschied, dass der veranlasste Lohnsteuerklassenwechsel bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen sei.

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