Steuertermine im Monat August 2007

bei uns veröffentlicht am30.08.2007

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Im Monat August 2007 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer – mittels

Barzahlung – bis Freitag, den 10. August 2007 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Dienstag, den 7. August 2007.

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer – mittels Barzahlung – bis Freitag, den 10. August 2007 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Dienstag, den 7. August 2007.

Gewerbesteuerzahler (Monatszahler): Zahlung – mittels Barzahlung – bis Mittwoch, den 15. August 2007 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Sonntag, den 12. August 2007. In den Regionen, wo Mariä Himmelfahrt ein Feiertrag ist, gelten folgende Termine: Barzahlung bis Donnerstag, den 16. August 2007 und Scheckzahlung bis Montag, den 13. August 2007.

Grundsteuerzahler (Monatszahler): Zahlung – mittels Barzahlung – bis Mittwoch, den 15. August 2007 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Sonntag, den 12. August 2007. In den Regionen, wo Mariä Himmelfahrt ein Feiertrag ist, gelten folgende Termine: Barzahlung bis Donnerstag, den 16. August 2007 und Scheckzahlung bis Montag, den 13. August 2007.

Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15. August und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch jeweils am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am Montag, den 13. August 2007 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und grundsätzlich am Montag, den 20. August 2007 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. In den Regionen, wo Mariä Himmelfahrt ein Feiertrag ist, ebenfalls am Montag, den 20. August 2007. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!

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