Steuertermine im Monat August 2010
Im Monat August 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.8.2010.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.8.2010.
Gewerbesteuerzahler: Zahlung - mittels Barzahlung - bis zum 16.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 13.8.2010.
Grundsteuerzahler: Zahlung - mittels Barzahlung - bis zum 16.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 13.8.2010.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend nach dem vierteljährigen Zahlungsgrundsatz gemäß § 28 Abs. 2 GrStG verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal am16.8.2010 und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2.2010 und am 16.8.2010 zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch jeweils am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.8.2010 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.8.2010 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.8.2010.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.8.2010.
Gewerbesteuerzahler: Zahlung - mittels Barzahlung - bis zum 16.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 13.8.2010.
Grundsteuerzahler: Zahlung - mittels Barzahlung - bis zum 16.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 13.8.2010.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend nach dem vierteljährigen Zahlungsgrundsatz gemäß § 28 Abs. 2 GrStG verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal am16.8.2010 und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2.2010 und am 16.8.2010 zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch jeweils am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.8.2010 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.8.2010 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!

Gesetze
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2 Gesetze werden in diesem Text zitiert
Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 28 Fälligkeit
(1) Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
(2) Die Gemeinden können bestimmen, daß Kleinbeträge wie folgt fällig werden: 1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, w
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