Steuertermine im Monat August 2011
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung von Umsatzsteuer bis zum 10.8.2011.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung von Lohnsteuer bis zum 10.8.2011.
Gewerbesteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.8.2011*.
Grundsteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.8.2011*.
Bitte beachten Sie: Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15.8.2011* und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2.2011 und am 15.8.2011* zu zahlen sind. Auf Antrag (war bis zum 30.9.2010 zu stellen) kann die Grundsteuer auch am 1.7.2011 in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.8.2011* für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.8.2011* für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
* In Bayern (bei Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung) und im Saarland jeweils einen Tag später.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung von Lohnsteuer bis zum 10.8.2011.
Gewerbesteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.8.2011*.
Grundsteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.8.2011*.
Bitte beachten Sie: Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15.8.2011* und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2.2011 und am 15.8.2011* zu zahlen sind. Auf Antrag (war bis zum 30.9.2010 zu stellen) kann die Grundsteuer auch am 1.7.2011 in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.8.2011* für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.8.2011* für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
* In Bayern (bei Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung) und im Saarland jeweils einen Tag später.
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