Steuertermine im Monat August 2013

published on 10.09.2013 20:16
Steuertermine im Monat August 2013
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

im Monat August 2013 sollten Sie folgende Steuertermine beachten - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Im Monat August 2013 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 12.8.2013.
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 12.8.2013.
  • Gewerbesteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.8.2013*.
  • Grundsteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.8.2013*.
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Hinweis: Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15.8.2013* und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2.2013 und am 15.8.2013* zu zahlen sind. Auf Antrag (war bis zum 1.10.2012 zu stellen) kann die Grundsteuer auch am 1.7.2013 in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.8.2013* für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.8.2013 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!

* In Bayern (bei Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung) und im Saarland jeweils einen Tag später.

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