Steuertermine im Monat Januar 2009
m Monat Januar 2009 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer – mittels
Barzahlung – bis Montag, den 12. Januar 2009 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Freitag, den 9. Januar 2009.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer – mittels
Barzahlung – bis Montag, den 12. Januar 2009 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Freitag, den 9. Januar 2009.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamts endet am Donnerstag, den 15. Januar 2009. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer – mittels
Barzahlung – bis Montag, den 12. Januar 2009 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Freitag, den 9. Januar 2009.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer – mittels
Barzahlung – bis Montag, den 12. Januar 2009 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Freitag, den 9. Januar 2009.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamts endet am Donnerstag, den 15. Januar 2009. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
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