Steuertermine im Monat Juni 2006


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Im Monat Juni 2006 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck - bis Montag, den 12. Juni 2006.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck - bis Montag, den 12. Juni 2006.
Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Montag, den 12. Juni 2006.
Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Montag, den 12. Juni 2006.
Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Montag, den 12. Juni 2006.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am Donnerstag, den 15. Juni 2006 . In den Bundesländern, in denen der 15. Juni 2006 ein Feiertag ist, endet die Frist am Freitag, den 16. Juni 2006 . Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!



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