Steuertermine im Monat März 2006

bei uns veröffentlicht am04.03.2007

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Im Monat März 2006 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
 

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck - bis Freitag, den 10. März 2006.

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck - bis Freitag, den 10. März 2006.

Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Freitag, den 10. März 2006..

Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Freitag, den 10. März 2006.

Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Freitag, den 10. März 2006.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Finanzamts endet am Montag, den 13. März 2006 . Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
 

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