Steuertermine im Monat März 2008

bei uns veröffentlicht am01.05.2008

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Im Monat März 2008 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer – mittels
Barzahlung – bis Montag, den 10. März 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Freitag, den 7. März 2008.

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer – mittels Barzahlung – bis Montag, den 10. März 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Freitag, den 7. März 2008.

Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Montag, den 10. März 2008.

Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Montag, den 10. März 2008.

Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Montag, den 10. März 2008.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am Donnerstag, den 13. März 2008. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!


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